02/28/2011
Eine
Europäische Armee? Meine
erste
Erinnerung an die Erwähnung einer Europäischen Armee geht auf das Jahr
1952 zurück. Damals las ich einen ausführlichen Bericht in einer
Illustrierten
mit dem schönen Namen Quick, die es schon lange nicht mehr gibt. In
diesem
Bericht wurde geschildert, dass jetzt eine gemeinsame Europäische Armee
in
Vorbereitung sei, und es gab Bilder von den zukünftigen Uniformen und
der
Ausrüstung der Europäischen Soldaten. Ich war damals 11 Jahre alt und
fand
diesen Artikel interessant.
Wie
wir wissen, ist dieses damalige Projekt zwei Jahre später in der
französischen Nationalversammlung
gescheitert. Als ich im Jahre 1979 in das erste direkt gewählte
Europäische
Parlament gewählt wurde, war Verteidigung kein Thema der Europäischen
Politik. Zwar wurde dort ein Unterausschuss für
Sicherheit und Abrüstung unter dem Vorsitz meines
Freundes Hans- Gert Pöttering eingerichtet, aber das Wort
„Verteidigung“ musste sorgfältig vermieden werden. Dafür gab
es keine europäische Zuständigkeit.
Erst
seit den Beschlüssen von Köln und Helsinki
im Jahr 1999 hat sich eine Europäische Identität im Bereich von
Sicherheit und
Verteidigung entwickelt. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat vor einiger
Zeit den
Begriff „Europäische Armee“ in einem Interview verwendet, was allerdings
sofort
zu lauten Protesten aus London
geführt hat.
Heute
muss
man die Frage stellen, ob eine Europäische Armee ein realistisches Ziel
europäischer Politik sein kann. Wäre das mit der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichtes
vereinbar? Wären andere Mitgliedsländer zu einem solchen Schritt bereit?
Wäre
das nach der Wirtschafts- und Währungsunion der endgültige Verzicht auf
unsere
Souveränität?
In
Diskussionen über dieses Thema wird mir auch immer wieder die Frage
gestellt,
was wir Europäer denn eigentlich verteidigen wollen[1].
In
Europa haben wir seit 1945 Frieden. Dass in dieser Zeit in der Welt mehr
als
200 bewaffnete Konflikte stattgefunden haben, wird von vielen nicht zur
Kenntnis genommen.
Eine gemeinsame
Verteidigung setzt aber auch voraus, dass ein Bewusstsein
einer gemeinsamen europäischen Identität, gemeinsamer Werte und
gemeinsamer
Sicherheitsinteressen besteht.
Wir müssen uns
auch der Frage stellen, in welchem Umfang wir dazu bereit
sind, uns auch außerhalb der Europäischen Union für unsere Werte
einzusetzen, beispielsweise bei Völkermord und
Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Was ist seit 1999 geschehen?
St Malo, Köln und Helsinki
Der eigentliche
Grund für einen neuen Anfang einer gemeinsamen europäischen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik waren die Kriege auf dem Balkan.
Wie
viele andereEuropäer habe ich es damals
als eine Schande empfunden, dass wir nicht dazu in der Lage gewesen
sind,
dieses Blutvergießen zu verhindern beziehungsweise zu beenden.
Es war eine
Situation entstanden, in der ein europäischer Bürgerkrieg nur
durch den Einsatz von Streitkräften beendet werden konnte. Damals haben
die
Nationalstaaten Europas versagt. Das scheinbar so mächtige Europa hatte
weder
die erforderlichen Strukturen noch die Möglichkeiten einzugreifen.
Schließlich
haben unsere Verbündeten von der anderen Seite des Atlantik das Problem
für uns
auf ihre Weise gelöst.
Noch heute muss
man sich die Frage stellen, warum denn eigentlich die
Probleme Europas mit seinen 500 Millionen Bürgern und einem
Bruttoinlandsprodukt von mehr als 10 000 Milliarden Euro von 240
Millionen Amerikanern mit einer etwa
gleichen Wirtschaftsleistung gelöst werden müssen.
Die ersten
Beschlüsse auf dem Weg zu einer Europäischen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik kamen in einer ungewohnten Konstellation zustande.
In der
Vergangenheit waren es immer Frankreichund Deutschland gewesen, die
gemeinsam europäische Initiativen
entwickelt hatten. Jetzt waren es Frankreich und Großbritannien, die in
St. Malo
1998 eine Europäische Identität im Bereich der Sicherheit forderten.
Dieses führte zu
den Beschlüssen des Europäischen Rates in Köln und
Helsinki[2], wonach der Europäischen
Union bis zu
60 000 Soldaten und Soldatinnen für Kriseneinsätze zur Verfügung stehen
sollten.
Sicherheitsstrategie
Auf dieser
Grundlage entwickelte Javier Solana, der damalige Hohe Vertreter
für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik,
die heute noch gültige Sicherheitsstrategie der Europäischen Union[3].
Diese beginnt mit
der Feststellung, dass kein Land in der Lage ist, die
komplexen Probleme der heutigen Zeit im Alleingang zu lösen und dass die
Europäische
Union als Zusammenschluss von Staaten, die ein Viertel des
Bruttosozialproduktes weltweit erwirtschaften, dazu bereit sein sollte,
Verantwortung für die globale Sicherheit und für eine bessere Welt mit
zu
tragen.
Des weiteren wird
festgestellt, dass jedes Jahr 45 Millionen Menschen an
Hunger und Unterernährung sterben, und dass Sicherheit eine der
Vorbedingungen
für jede Entwicklung ist.
Wichtigstes
Charakteristikum der Europäischen Sicherheitsstrategie ist ihr
breiter Ansatz, die enge Verzahnung von zivilen und militärischen
Instrumenten
der Krisenbewältigung und das Ziel einer Weltordnung auf der Grundlage
eines
wirksamen multilateralen Systems im Rahmen der Charta der Vereinten
Nationen. Dieses
war die Antwort Europas auf die damalige Strategie der Vereinigten
Staaten, die
in erster Linie auf die so genannten Koalitionen der Willigen setzte.
Diese Europäische
Strategie wurde 2003 von den Staats- und Regierungschefs
der Europäischen Union beschlossen und im Dezember 2008 unter
französischer
Präsidentschaft nochmals ergänzt.
Strukturen
Auf der Grundlage
dieser Beschlüsse wurden inzwischen mehr als zwanzig
zivile und militärische Einsätze durchgeführt. Um diese zu ermöglichen,
mussten
die dazu erforderlichen Strukturen geschaffen werden.
In den ersten
Jahren war es in erster Linie Javier Solana, der als
Generalsekretär des Rates und Hoher Vertreter für Außen- und
Sicherheitspolitik
diesem neuen Feld Europäischer Politik ein Gesicht gegeben hat.
Das Europäische
Parlament hat einen Unterausschuss für Sicherheit und
Verteidigung eingerichtet, der von mir geleitet wurde.
Instrumente des
Rates sind das Politische und Sicherheitspolitische Komitee
(PSK)und die Europäische
Verteidigungsagentur, deren Aufgabe es ist, einen Europäischen Markt für
Verteidigungsgüter zu schaffen und die Sicherheitsforschung zu fördern.
Dazu kommt die
Schaffung einer zivil- militärischen Planungsdirektion
(CMPD), die sowohl für die zivilen als auch für die militärischen
Aspekte der
Krisenbewältigung zuständig sein soll.
Mit der Schaffung
des Europäischen Auswärtigen Dienstes auf der Grundlage
des Vertrages von Lissabon steht jetzt der Hohen Vertreterin für die
Außen- und
Sicherheitspolitik, Baroness Ashton, ein neues Instrument zur Verfügung,
um
eine kompetente und wirksame Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zu
gestalten.
Dazu gehören
gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen, humanitäre Aufgaben und
Rettungseinsätze, Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung,
Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des Friedens bis hin zu
Kampfeinsätzen
im Rahmen der Krisenbewältigung. Diese Aufzählung von Aufgaben zeigt den
umfassenden Ansatz der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der
Europäischen
Union.
Bisherige Einsätze
Die bisherigen
Einsätze im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik zeigen die gesamte
Spannweite sicherheitspolitischer Aufgaben. Sie reichen von der
Unterstützung
beimAufbau eines rechtsstaatlichen
Justizsystemsund der Entsendung von
Beobachtern bis hin zu Einsätzen von Streitkräften unter derFührung der
Europäischen Union.
Im Kosovo werden
die militärischen Aufgaben von der Nato wahrgenommen. Der
Beitrag der Europäischen Union besteht nicht in der Entsendung von
Soldaten,
sondern in der Unterstützung bei der Herstellung rechtsstaatlicher
Verhältnisse, insbesondere der Ausbildung der Polizei und dem Aufbau
eines
unabhängigen Gerichtswesens. Die Mission EULEX ist derzeit die größte
zivile
Mission der Europäischen Union. Ein weiteres Beispiel für die Hilfe der
Europäischen Union bei der Ausbildung von Sicherheitskräften ist die
Mission
EUPOL Afghanistan
Ein gutes
Beispiel für die Kombination
verschiedener Instrumente der Sicherheitspolitik war die Aktion der
Europäischen Union bei der Krise in Georgien im August 2008. Einerseits
der
diplomatische Einsatz des Ratspräsidenten Nicolas Sarkozy in Tiflis und
Moskau,
der zu einem Waffenstillstand führte, und andererseits die Entsendung
von 300
Beobachtern in die Krisenregion. Ihre Aufgabe ist es, die Situation zu
analysieren, die Rückkehr von Flüchtlingen zu beobachten und zum Abbau
der
Spannungen und zur Stabilisierung der Lage zwischen den Parteien
beizutragen.
Allerdings wurden
hier auch die Grenzen der Kapazitäten der Europäischen
Union sichtbar. Die Entsendung der Beobachter war nur durch einen
außerordentlichen Einsatz der vorhandenen Mittel möglich, und bei einem
Besuch
vor Ort musste ich feststellen, dass Schutzausrüstungen, geschützte
Fahrzeuge
und sogar Ferngläser Mangelware waren. Nicht gerade optimal für eine
Beobachtermission. Für die Zukunft wäre zu überlegen, ob es möglich
wäre, einen
Pool mit einer Grundausrüstung zu bilden, der jederzeit für Einsätze
dieser Art
zur Verfügung steht.
Beispiele für den
Einsatz von Streitkräften im Rahmen der Sicherheits- und
Verteidigungspolitik der Europäischen Union waren die Einsätze im Kongo,
im
Tschad und im Golf von Aden.
In den Kongo
wurden Streitkräfte unter der Führung der Europäischen Union
entsendet, um die dortigen Wahlen abzusichern. Die Vereinten Nationen
hatten
die Europäische Union dazu aufgefordert. Es war ein genau umrissener und
zeitlich begrenzter Einsatz, der in diesem Sinne erfolgreich
durchgeführt
wurde. Eine sehr brisante Situation bei dem Angriff von
Regierungstruppen auf
den Führer der Opposition wurde durch die Intervention der Europäischen
Streitkräfte entschärft.
Seit Dezember
2008 kreuzen Schiffe der Europäischen Union im Rahmen der
Mission Atalanta im Golf von Aden, um gegen die zunehmende Piraterie in
dieser
Region vorzugehen und die Handelswege der Europäischen Union zu
schützen. Dennoch
hielten somalische Piraten im Januar 2011 noch 31 Schiffe mit mehr als
700
Seeleuten fest.
Die Mission EUFOR
Tchad/RCA vom Januar 2008 bis März 2009 hatte zum Ziel,
die Lager von Flüchtlingen und Vertriebenen entlang der Grenze zum Sudan
zu
schützen, die immer wieder von Reitermilizen aus Darfur angegriffen
wurden.
Im Tschad ist zum
ersten Mal ein Soldat bei einem Einsatz im Rahmen der Europäischen
Sicherheits-
und Verteidigungspolitik gefallen. Es war der Sergeant Gilles Polin, 28
Jahre
alt. Bei der Trauerfeier in Bayonne war die Europäische Union durch
Javier
Solana und mich vertreten, Frankreich durch Nicolas Sarkozy, Hervé Morin
und
Michèle Alliot-Marie. Die Ehrung des gefallenen Kameraden durch sein
Regiment war
ein Eindruck, den ich nicht vergessen werde.
Wohin soll es gehen?
Fähigkeiten
Bei jedem Besuch
von Streitkräften unter der Führung der Europäischen Union
fällt auf, wie unterschiedlich die Ausrüstung der verschiedenen
nationalen
Kontingente ist.
Dabei muss man
sich in Erinnerung rufen, daß die 27 Mitgliedsländer der
Europäischen Union jedes Jahr etwa 200 Milliarden für Verteidigung
ausgeben. Fast
die Hälfte der Verteidigungsausgaben der Vereinigten Staaten, aber nach
dem
Kriegen auf dem Balkan wurde uns von unseren amerikanischen Freunden
bescheinigt, daß die Effizienz unseres Beitrages irgendwo zwischen 10
bis 20
Prozent lag.
Dazu kommt die
internationale Finanzkrise, die zu einem starken Druck auf
alle Verteidigungshalte führt. Daher stellt sich die Frage, welche
Verbesserungen durch mehr Zusammenarbeit erzielt werden können.
Dabei kann man
feststellen, dass die Defizite beizivilen und militärischen Einsätzen
oft
dieselben sind. Auch bei der Bekämpfung von Naturkatastrophen geht es um
Aufklärung, Navigation, Telekommunikation sowie Luft-, See- und
Landtransport. Darum
ist zu überlegen, wo in diesen Bereichen die bestehende Zusammenarbeit
weiter
verstärkt werden kann und ob hier auch Finanzierungsmöglichkeiten aus
dem
Haushalt der Europäischen Union bestehen.
Aufklärung, Navigation,
Telekommunikation
Zunächst zur
satellitengestützten Aufklärung. Bei der Krise in Georgien war
es von großer Bedeutung, zu wissen, wer zu welchem Zeitpunkt die Grenze
nach
Südossetien überschritten hatte. Dem Europäischen Satellitenzentrum in
Torrejon, den „Augen Europas“, stand jedoch damals nur kommerzielles
Bildmaterial zur Verfügung. Zumindest eines der Mitgliedsländer verfügte
damals
über bessere Informationen aufgrund von eigenen Kapazitäten.
Inzwischen hat
sich diese Situation durch Vereinbarungen mit den
betreffenden Mitgliedsländern verbessert. Dazu kommt das
satellitengeschützte
Erdbeobachtungsprojekt GMES (Global Monitoring for Environment and
Security),
welches, wie schon sein Name sagt, auch Sicherheitsaspekte hat und mit
einer
Milliarde Euro aus dem Forschungsrahmenplan der Europäischen Union
finanziert
wird.
Weitere 3,4
Milliarden Euro aus dem Forschungsrahmenplan stehen für die
Finanzierung des Satellitennavigationsprojektes Galileo zur Verfügung.
Auch
dieses Projekt hat notwendigerweise Sicherheitsaspekte, was allerdings
umstritten ist. Das Europäische Parlament hat mit einer breiten Mehrheit
gefordert, daß dieses Navigationssystem auch für die Einsätze von
Streitkräften
im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zur
Verfügung
stehen soll. [4]
Weitere
Möglichkeiten für gemeinsame sicherheitsrelevante Projekte, die den
Weltraum betreffen, sind das Satellitenaufklärungsprojekt MUSIS sowie
Projekte
zur Überwachung internationaler Abkommen (Early Warning) und zur
Überwachung
der Sicherheit des Weltraumes (Space Awareness).
Im Bereich der
Telekommunikation ist aus meiner Sicht ein
Standardisierungsprojekt von größter Bedeutung, SoftwareDefined Radio
(SDR). Eine
Angelegenheit, die rein technischen Charakter zu haben scheint und
deswegen oft
unterhalb der Wahrnehmungsschwelle der politisch Verantwortlichen liegt.
Es
handelt sich um eine gemeinsame technische Basisnorm für geschützte
Telekommunikation, die nicht nur für die Streitkräfte, sondern auch für
Polizei
und Katastrophenschutzeinrichtungen gelten soll. Dieses wäre bei
gemeinsamen
Einsätzen von großem Vorteil. Dieser Vorteil, der auch
industriepolitische
Bedeutung hat, wird allerdings nur zum Tragen kommen, wenn nicht
letztendlich
unterschiedliche Versionen dieses Standards beschlossen werden.
Transport
Weitere
Möglichkeiten, die bestehende Zusammenarbeit zu verbessern, sind im
Bereich des Transports zu finden. Schritte auf diesem Weg sind der
Helikopter
NH 90 und der Airbus 400 M. Wir sollten aber auch aus den
Schwierigkeiten
lernen, die bei diesen Projekten aufgetreten sind.
Im Bereich der
Verteidigung gibt es noch keine EuropäischeZertifizierung, die im
zivilen Bereich durch
die Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes eine
Selbstverständlichkeit
geworden ist.
Alexander Weis,
der damalige Leiter der Europäischen Verteidigungsagentur,
hat mich auf die hier entstehenden Kosten hingewiesen. Der Helikopter NH
90 ist
ein Projekt in der Größenordnung von 20 Milliarden Euro. Vier Milliarden
davon
sind Kosten, die dadurch entstanden sind, dass dieses Fluggerät nicht
einmal
für ganz Europa zugelassen werden konnte, sondern dass diese Prozedur in
mehr
als zwanzig Mitgliedsländern separat durchgeführt werden musste. Ein
gutes
Beispiel für Geldverschwendung durch den Verzicht auf gemeinsame
Europäische
Lösungen.
Pooling und Training
In anderen
Bereichen gibt es positive Beispiele der Zusammenarbeit, wie bei
der gemeinsamen Ausbildung für Piloten von Helikoptern und bei der
Schaffung
des Europäischen Lufttransportkommandos in Eindhoven.
Ausschreibung,
Innergemeinschaftliche Verbringung
Die Regeln des
Europäischen Binnenmarktes fanden in der Vergangenheit im
Bereich der Verteidigung keine Anwendung. Der Vertrag enthält eine
Ausnahmebestimmung,
auf die sich die Mitgliedsländer zur Wahrung ihrer wesentlichen
Sicherheitsinteressen
berufen können. Diese Bestimmungen wurden bisher sehr extensiv
angewendet.
Inzwischen haben
jedoch das Europäische Parlament und der Rat Richtlinien
erlassen über die Beschaffung und die innergemeinschaftliche Verbringung
von Verteidigungsgütern[5]. Bei dieser
Gesetzgebung wurde Neuland betreten, denn erstmals wurde das Verfahren
der
gleichberechtigten Mitentscheidung des Europäischen Parlamentes im
Bereich der
Verteidigung angewendet. Bemerkenswert war auch, dass es dabei keine
grundlegenden Einwände aus Großbritannien gegeben hat, wohl auch
deshalb, weil
beide Richtlinien der wirtschaftspolitischen Philosophie der britischen
Regierung entsprechen. Ein gutes Beispiel für angelsächsischen
Pragmatismus.
Trotzdem wird es
sich zeigen müssen, wie stark sich diese beiden
europäischen Gesetze auswirken werden, denn sie stehen mit dem Artikel
346 des Vertrages
(ex-Artikel 296) weiterhin in rechtlicher Konkurrenz.
SAFE
Für das
Europäische Parlament war die Situation der Soldaten und der
Zivilpersonen in gemeinsamen Europäischen Einsätzen von besonderer
Bedeutung. Auf
der Grundlage meines Berichtes über die Europäische Sicherheits- und
Verteidigungspolitik, der am 19. Februar 2009 vom Europäischen Parlament
mit breiter
Mehrheit angenommen wurde, befürwortete das Europäische Parlament das
Konzept
SAFE (Sychronized Armed Forces Europe), welches der damalige Präsident
des
Europäischen Parlamentes, Hans-Gert Pöttering, erstmal bei der 7.
Berliner
Sicherheitskonferenz im Dezember 2008 vorgestellt hatte. [6] Dazu gehört
ein europäisches Soldatenstatut, das Ausbildungsstandards,
Einsatzdoktrin und
Handlungsfreiheit im Einsatz, Fragen der Pflichten und Rechte sowie das
Qualitätsniveau der Ausrüstung, der medizinischen Versorgung und die
soziale
Absicherung im Falle von Tod, Verwundung und Dienstunfähigkeit regelt.
Später
wurde dieses durch den Vorschlag eines Wehrbeauftragten des Europäischen
Parlamentes ergänzt.
Parlamentarische Kontrolle
Haushalt und
Information sind die wesentlichen Instrumente der Kontrolle,
die einem Parlament zur Verfügung stehen. Das Europäische Parlament hat
die ihm
zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nach besten Kräften genutzt.
Haushaltsrechte
hat das Parlament nur bei den zivilen Einsätzen der
Europäischen Union, die aus dem europäischen Haushalt finanziert werden.
Diesen
Hebel hat das Europäische Parlament benutzt, um die anfangs etwas
zögerliche
Information über die Sicherheits- und Verteidigungspolitik des Rates zu
verbessern.
Demgegenüber
werden die Einsätze von Streitkräften über einen
Umlagemechanismus von den Mitgliedsländern finanziert. Hier liegen die
Kontrollmöglichkeiten bei den nationalen Parlamenten.
Das Europäische
Parlament hat des Weiteren alle ihm zur Verfügung stehenden
Informationsmöglichkeiten genutzt. Am wichtigsten waren die regelmäßigen
Informationsbesuche in den Krisenregionen auf dem Balkan, im Kongo, im
Tschad
und in Somalia. Dadurch war es möglich, vor den Entscheidungen des Rates
über
den Einsatz von Streitkräften eine Stellungnahme des Europäischen
Parlamentes
zu verabschieden.
Diese Erfahrung
veranlasst mich auch, denjenigen zu widersprechen, die eine
parlamentarische Kontrolle der Verteidigungspolitik grundsätzlich für
problematisch halten, weil die Parlamente dafür zu langsam seien.
Jedenfalls
hatte das Europäische Parlament seine Meinungsbildung abgeschlossen,
bevor der
Rat über die Einsätze im Kongo und im Tschad entschieden hatte.
Im Übrigen liegt
die Kontrolle bei den Parlamenten der Mitgliedsländer. Die
Parlamentarische Versammlung der Westeuropäischen Union hat den Anspruch
geltend gemacht, für die Kontrolle durch die Mitgliedsländer zuständig
zu sein.
Institutionell stand dieser Anspruch auf schwachen Beinen, wenn man auch
der
Parlamentarischen Versammlung eine gute inhaltliche Arbeit bescheinigen
kann. Da
diese Institution jetzt aufgelöst wird, gilt es jetzt neue Formen der
Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten der Mitgliedsländer und dem
Europäischen Parlament zu entwickeln.
Ausblick
Das stärkste
Argument für die Weiterentwicklung der Europäischen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik sind derzeit die leeren Kassen der
Mitgliedsländer. Wir können es uns nicht länger leisten, das Rad nicht
einmal
sondern siebenundzwanzig Mal zu erfinden.
Die Initiative
von Karl-Theodor zu Guttenberg, dass die Mitgliedsländer
zunächst einmal überprüfen, in welchen Bereichen sie Kapazitäten zur
eigenen
ausschließlichen Verfügung haben wollen und wo sie zur Zusammenarbeit
oder auch
zum Verzicht auf eigene Kapazitäten bereit sind, scheint mir ein
realistischer
Ansatz zu sein.
Auf dieser
Grundlage könnten dann neue gemeinsame Initiativen entwickelt
werden, wobei man sich am besten auf Projekte von Größenordnungen
konzentriert,
die aus finanziellen Gründen einzelnen Mitgliedsländern nicht mehr
zugänglich
sind. Außerdem sollte geprüft werden, wo weitere Möglichkeiten
gemeinsamer
Nutzung von Kapazitäten und von Einsparungen durch gemeinsame technische
Standards und Zertifizierungen möglich sind.
Schließlich ist
zu überlegen, in welcher Weise das Konzept der battle
groups weiter entwickelt werden könnte. Unter anderem sollten diejenigen
Länder,
die Träger multinationaler Corps wie beispielsweise des Eurocorps sind,
überlegen,
ob sie im Rahmen einer Permanenten Strukturierten Zusammenarbeit dazu
bereit
wären, diese Einheiten der Europäischen Union permanent zur Verfügung zu
stellen.
Was wir jetzt
brauchen, ist eine
breite öffentliche Diskussion über diese Fragen. Wir müssen die
bestehenden
Führungsstrukturen und Fähigkeiten nochmals unter die Lupe nehmen, um zu
prüfen, ob sie den Anforderungen des 21. Jahrhunderts genügen.
Ob
dieses eines Tages zu einer Europäischen Armee führen wird, ist eine
Frage des
politischen Willens. Es ist darum in erster Linie eine Frage an die
Bürger der
Europäischen
[1]Dazu: „Auf
dem Weg zur
Europäischen Verteidigung“, herausgegeben von Karl von Wogau, Herder
Verlag
Freiburg, 2003
[2] Ein
Textdokument über die
Schlussfolgerungen des Vorsitzes – Europäischer Rat in Helsinki 10. und
11. Dezember 1999
ist im Internet abrufbar unter
http://www.europarl.europa.eu/summits/hel1_de.htm#II
[3] Siehe Karl von Wogau (ed.), The Path to European
Defence; Javier Solana: 10 years of European Security and Defence
Policy, page
2 ff., Verlag John Harper Publishing, 2009
[4] Entschließung des
Europäischen Parlamentes vom 19.02.2009 –P6_TA-PROV(2009)0075 - Art. 50
[5] Richtlinie
2009/81/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die
Koordinierung
der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und
Dienstleistungsaufträge
in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der
Richtlinien
2004/17/EG und 2004/18/EG; veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen
Union
vom 20.08.2009
L 216/76 ff.
und die Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der
Bedingungen für
die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern;
veröffentlicht
im Amtsblatt der Europäischen Union vom 10.06.2009 L 146/1 ff.
[6] 7. Berliner
Sicherheitskonferenz – Congress on European Security & Defence, 8.
und 9. Dezember 2008;
weitere Hinweise sind im Internet abrufbar unter:
http://www.behoerden-spiegel.de/Internet/nav/f68/broker.jsp?uMen=f6810068-1671-1111-be59-264f59a5fb42&uCon=9a9796f7-084b-d11a-3b21-718a438ad1b2&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-bbbb-000000000011